Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten uneingeschränkt, ebenso für die mw online service UG
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der WALLFAHRER GmbH EDV-Beratung + Dienstleistung in Schwaig b. Nürnberg; nachstehen WALLFAHRER genannt.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von WALLFAHRER bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von WALLFAHRER sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen –freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von WALLFAHRER zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für gelieferte Software des jeweiligen Softwareherstellers, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3 WALLFAHRER behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, rechtlicher oder technischer Normen bedingter Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
2.4 Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, jegliche Dienstleistungen aus wichtigem Grund sofort einzustellen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder gegen andere wichtige Kundenpflichten verstößt.
2.5 Beabsichtigt der Kunde die Übertragung seiner vertraglichen Rechte und Pflichten auf einen Dritten, bedarf es hierfür unserer Zustimmung. Eine Übertragung muss schriftlich erfolgen. Wir sind dabei verpflichtet, die Legitimität des Überträgers und Identität des Dritten zu prüfen.
2.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist für vertragliche Vereinbarungen 30 Tage. Ein Base + Click Druckvertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
3 Installation, Schulung und Beratung
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch WALLFAHRER als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern WALLFAHRER Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunden dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von WALLFAHRER angemessen. WALLFAHRER kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von WALLFAHRER aus § 643 BGB bleiben unberührt.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4 Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
4.1 Wenn der Kunden Kaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile und andere Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler WALLFAHRER unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4.2 WALLFAHRER ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.
4.3 WALLFAHRER ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.4 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von WALLFAHRER. WALLFAHRER behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunden kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
5 Lieferfrist
5.1 Von WALLFAHRER angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin von WALLFAHRER um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, WALLFAHRER eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von WALLFAHRER nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei WALLFAHRER, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
6 Preise
6.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
6.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.3 WALLFAHRER ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
7 Zahlung
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen sowie Support und andere Dienstleistungen ohne Abzug nach 10 Tagen netto zu begleichen. Bei Überschreitung der eingeräumten Zahlungsfrist sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen zu berechnen. Die Höhe richtet sich dabei nach den Bestimmungen des § 288 BGB.
7.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderung von WALLFAHRER verrechnen. Soweit der Kunden Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BG) nur wegen von WALLFAHRER anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.
7.3 Schuldet der Kunde WALLFAHRER mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
8 Annahmeverzug des Kunden
8.1 Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist WALLFAHRER nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt WALLFAHRER Schadenersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder WALLFAHRER einen höheren Schaden nachweist.
9 Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen.
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
9.2 Von WALLFAHRER auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von WALLFAHRER unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, gelten sie als abgenommen.
Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er WALLFAHRER unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums keine Fehlermeldung bei WALLFAHRER ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. WALLFAHRER macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
9.4 Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, leistet WALLFAHRER bei Mängeln ihrer Software bzw. Werkleistungen wie folgt Gewähr:
9.4.1 WALLFAHRER gewährleistet, dass die Software der in der Anwenderdokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht und auf geprüften und fehlerfreien Datenträgern ausgeliefert wird. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden.
9.4.2 WALLFAHRER behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen. Falls WALLFAHRER Mängelbeseitigung durch Änderung der Leistung vornimmt, wird WALLFAHRER den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in für den Kunden wesentlichen Aspekten ändern. Der Kunde wird WALLFAHRER bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen.
9.4.3 Der Kunde kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9.4.4 Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen.
9.5 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
9.7 Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs- Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist WALLFAHRER zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar.
9.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10 Eigentumsvorbehalt
10.1 WALLFAHRER behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von WALLFAHRER in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für WALLFAHRER zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde trifft seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an WALLFAHRER ab. WALLFAHRER nimmt die Abtretung an.
10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist WALLFAHRER berecht, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. WALLFAHRER ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
10.4 Bei einem Rücknahmerecht von WALLFAHRER gemäß vorstehendem Absatz ist WALLFAHRER berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von WALLFAHRER den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
10.5 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10.6 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung der Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
11 Umfang der Rechtseinräumung
11.1 WALLFAHRER behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrecht sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Einzellizenzbedingungen für Software für die jeweiligen Produkte.
12 Haftung
12.1 WALLFAHRER haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften.
12.2 Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet WALLFAHRER, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d.h. vorhersehbare Schäden.
12.3 WALLFAHRER haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.
12.4 WALLFAHRER haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.
12.5 Die Haftung ist –außer bei Vorsatz – in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von WALLFAHRER abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
12.6 Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von WALLFAHRER.
12.7 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13 Schutzrechte Dritter
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, WALLFAHRER von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und WALLFAHRER auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. WALLFAHRER ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
14 Abtretbarkeit von Ansprüchen
14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit WALLFAHRER geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit WALLFAHRER geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von WALLFAHRER ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
15 Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten
15.1 Der Kunde ermächtigt WALLFAHRER, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
16.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
16.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von WALLFAHRER ist Schwaig b. Nürnberg.
16.4 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.
16.5 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dasselbe gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.